Kontroverse Homöopathie
Komplementärmedizin in der Bundesverfassung der Schweiz
Von den Anfängen der Homöopathie (s. unten) bis zur Aufnahme des Artikel 118a zur Komplementärmedizin in die Bundesverfassung vom 17. Mai 2009 war es ein langer Weg auf dem therapeutische Erfahrung gesammelt und direktdemokratische Prozesse in Bewegung gesetzt wurden.
Die ärztliche Komplementärmedizin beinhaltet Phytotherapie, TCM, Akupunktur, Homöopathie und Anthroposophische Medizin. Sie wird über die obligatorische Grundversicherung vergütet und ist damit für alle verfügbar.
Aufgrund wissenschaftlicher Kontroversen zu möglichen Wirkmechanismen der "potenzierten" Arzneistoffe wird Homöopathie in der ärztlichen Komplementärmedizin regelmässig in Frage gestellt. Mit seinem jüngsten Entscheid Mitte April 2026, dass es keine vertiefte Abklärung der Wirksamkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitskriterien zur Homöopathie braucht, hat Eidgenössische Departement des Innern EDI den politischen Willen bekundet, weiterhin die Komplementärmedizin in einer breiten Vielfalt und mit dem Zugang für alle zu schützen.
Als Gründe für den Entscheid nennt das EDI:
- Der Volkswille muss berücksichtigt werden: In der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 hat sich das Schweizer Volk für die Komplementärmedizin ausgesprochen, worauf ein neuer Artikel in der Bundesverfassung geschaffen wurde (Art. 118a BV), der unter anderem die Aufnahme komplementärmedizinischer Methoden in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beinhaltet. Die Homöopathie und vier weitere Methoden wurden im Jahr 2012 zuerst provisorisch, 2017 dann definitiv in die OKP aufgenommen.
- Die Bevölkerung will komplementärmedizinische Leistungen: Das EDI zitiert die Schweizerische Gesundheitsbefragung von 2022, laut der rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung Leistungen der Komplementärmedizin in Anspruch nimmt. Die Homöopathie sei dabei eines der am häufigsten in Anspruch genommenen Fachgebiete der Komplementärmedizin in der Schweiz.
- Eine umfangreiche Evaluation ist nicht verhältnismässig: Eine vertiefte Evaluation der WZW-Kriterien würde eine grosse Komplexität aufweisen, was einen beträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten würde. Den Mehrwert einer solchen Evaluation schätzt das EDI als gering ein, da sich die Evidenzlage seit der Wiederaufnahme der Homöopathie in die OKP (Obligatorische Krankenpflege Versicherung) im Jahr 2012 nicht signifikant verändert habe.
- Vernachlässigbare Auswirkung auf die OKP-Kosten: Das BAG beziffert die jährlichen Kosten der Leistungen der Komplementärmedizin zu Lasten der OKP auf rund 18 Millionen Franken. Die Kosten der Homöopathie sind darin enthalten, eine Aufschlüsselung der Kosten nach komplementärmedizinischen Fachgebieten ist nicht möglich. Ein allfälliger Ausschluss der Homöopathie aus der OKP hätte also kaum Auswirkungen auf die OKP-Kosten. Zudem würden Patientinnen und Patienten beim Wegfall der homöopathischen Leistungen als Ersatz andere Leistungen in Anspruch nehmen, die ebenfalls Kosten verursachen.
Quelle: https://www.dakomed.ch/kein-umstrittenheitsverfahren-homöopathie/
S. auch Stellungnahme des SVKH (Schweizerische Verband der komplementärmedizinischen Hersteller) zum bundesrätlichen Entscheid vom 16. April 2026: https://www.svkh.ch/aktuelles/homopathie-bleibt-teil-der-grundversicherung-antrag-auf-umstrittenheitsabklrung-abgewiesen
Von den Anfängen der Homöopathie
Christian Friedrich Samuel Hahnemann wurde am 10. oder 11. April 1755 in Meißen geboren und starb am 2. Juli 1843 in Paris. Er war ein deutscher Arzt, medizinischer Schriftsteller, Chemiker und Übersetzer. Bekannt wurde er vor allem als Begründer der Homöopathie, die er gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte. Hahnemann studierte Medizin und promovierte 1779 an der Universität Erlangen. Danach arbeitete er an verschiedenen Orten in Deutschland als Arzt, Chemiker, Übersetzer und Autor. Schon früh machte er sich durch chemische und pharmazeutische Arbeiten einen Namen. Gleichzeitig kam es immer wieder zu Konflikten mit Apothekern, da Hahnemann sich nicht nur als Arzt, sondern auch als Chemiker und Pharmazeut betätigte.
Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Homöopathie war seine Übersetzung der Arzneimittellehre von William Cullen im Jahr 1790. Hahnemann zweifelte an Cullens Erklärung zur Wirkung der Chinarinde gegen Malaria und führte einen Selbstversuch durch. Dabei beobachtete er bei sich Symptome, die dem Wechselfieber ähnelten. Daraus entwickelte er das Prinzip: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“ (similia similibus curentur). Später ergänzte er seine Lehre durch die Verwendung kleinster Arzneidosen und die "Potenzierung", also das Verdünnen und Verschütteln oder Verreiben von Stoffen, wodurch ihre Heilkräfte besonders wirksam werden sollten.