Nagoya Protokoll
Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen, welches den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der daraus entstehende Nutzen und Profite regelt. Es dient der Umsetzung der Biodiversitätskonvention von 1992 und soll zum weltweiten Erhalt der Biodiversität und deren nachhaltiger Nutzung beitragen.
Die genetischen Ressourcen oder die Vielfalt an Erbinformationen sind wichtige Bestandteile der Biodiversität und stellen die Grundlage jeder Pflanzensorte oder Tierrasse in der Landwirtschaft dar. Auch entstehen daraus Wirkstoffe für Medikamente und Kosmetikprodukte. Oft ist auch traditionelles Wissen von indigenen und lokalen Gemeinschaften damit verbunden.
Im Nagoya-Protokoll werden - z.B. bei der Nutzung einer Heilpflanze für die Herstellung eines Medikamentes - folgende Punkte geregelt:
- Diejenigen, welche die genetische Ressourcen - z.B. eine Heilpflanze - sowie das sich darauf beziehende traditionelle Wissen bereitstellen, sollen an den daraus resultierenden Gewinnen, Technologien, Wissen, etc. auch teilhaben. Es besteht also eine vertragliche Verpflichtung zum Vorteilsausgleich.
- Die Zugangserlaubnis zu genetischen Ressourcen soll gemäss den nationalen Zugangsvorschriften geregelt werden, was auch für Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Zugang zu Ressourcen erleichtert.
- Die Nutzer:innen von genetischen Ressourcen oder dem traditionellen Wissen sollen sich an die länderspezifischen Vorschriften zu "Zugang und Nutzenverteilung" ("Access and Benefit-Sharing") halten. Dies beinhaltet eine Dokumentationspflicht sowie die Überwachung der Nutzung der genetischen Ressourcen an festgelegten Kontrollpunkten (z. B. Forschungs- und / oder Entwicklungsphase, Vorkommerzialisierungs- oder Kommerzialisierungsphase).
- Erhöhung der Rechtssicherheit im Umgang mit genetischen Ressourcen und dem sich darauf beziehenden traditionellen Wissen.
Die Bestimmungen im Nagoya-Protokoll richten sich an die Vertragsparteien des Protokolls und müssen von diesen auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Zugangs- und Vorteilsausgleichsverpflichtungen werden auf nationaler Ebene geregelt, d. h. nach den nationalen Gesetzen des Landes, das die genetische Ressource bereitstellt. Jedes Land kann entscheiden, ob und wie es seine genetischen Ressourcen reguliert.
Die Schweiz hat das Nagoya-Protokoll am 11. Juli 2014 ratifiziert.
Das Protokoll und die damit verbundenen Gesetzesänderungen im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sind am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 die Nagoya-Verordnung verabschiedet.
Sie ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten.
L.tak, CC BY-SA 4.0 , - Wikimedia Commons
Quellen:
Nagoya-Protokoll: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/532/de (4.6.2025)
Verordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/39/de (4.6.2025)
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1408_1408_1408/de (4.6.2025)
You Tube Video: Nagoya Protocol and ABS – Simply explained | Swedish EPA (4.6.2025)
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biotechnologie/fachinformationen/nagoya-protokoll.html (4.6.2025)